Metzstrasse, Kiel, Wohnraum

Metzstrasse 36


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Betriebskosten

Info


Berechnungsverordnung des 2. Wohnungsbaugesetzes
Anlage 3 zu §27 Abs. 1


Betriebskosten sind nachstehende Kosten,
die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück
oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes
oder der Wirtschaftseinheit, der Nebengebäude, Anlagen,
Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen,
es sei denn,dass sie üblicherweise vom Mieter
außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden:


1.
Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks:
hierzu gehört namentlich die Grundsteuer.
Die Kosten der Wasserversorgung:
(Wasserverbrauch,Grundgebühren & Zählermiete)
Kosten der Verwendung von Zwischenzählern und
die anteiligen Kosten eines Abrechnungsdienstes.

2.
Die Kosten der Entwässerung:
hierzu gehören die Gebühren für die Benutzung einer
öffentlichen Entwässerungsanlage.

3.
Die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage
einschließlich der Abgasanlage:
hierzu gehören die die Kosten der verbrauchten Brennstoffe
und Ihrer Lieferung, die Kosten der Bedienung, Überwachung
und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung
ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich
der Einstellung durch einen Fachmann,
der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes,
die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchüberlassung
einer Ausstattung zur Verbrauchsverfassung sowie
die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung
einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung.

4.
Die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgung:
hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung ensprechend Nummer 2,
soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,
und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 3.

5.
Die Kosten der Strassenreinigung und Müllabfuhr:
hierzu gehören die für die öffentliche Strassenreinigung
und Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren oder
die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen.

6.
Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung:
zu den Kosten der Hausreinigung gehören die Kosten für die Säuberung
der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge,
Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkörbe der Aufzüge.

7.
Die Kosten der Gartenpflege:
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen
einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen,
der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand
und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten,die dem
nicht öffentlichen Verkehr dienen.

8.
Die Kosten der Beleuchtung:
hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Aussenbeleuchtung
der von den Bewohnern gemeinsam benutzten Gebäudeteile, wie Zugänge,
Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen und Aufzüge.

9.
Die Kosten der Schornsteinreinigung
hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung,
soweit sie nicht bereits als kosten nach Nummer 3 berücksichtigt sind.

10.
Die Kosten der Haftpflichtversicherung
hierzu gehören die Kosten der Versicherung des Gebäudes
gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, der Glasversicherung
und der Haftpflichtversicherung für das Gebäude.

11.
Die kosten für den Hauswart
hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und
alle Geldwerten Leistungen,die der Eigentümer dem Hauswart
für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung,
Instandsetzung, Erneuerung, Schöheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft.
Soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden,dürfen Kosten für Arbeitsleistungen
nach den Nummern 2-8 nicht angesetzt werden.

12.
Die Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung:
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung,
Pflege und Reinigung der maschinellen Einrichtung, der regelmäßigen Prüfung
ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die
Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2,
soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind.

13.
Die Kosten des Betriebs des Aufzuges:
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung,
Pflege und Reinigung der Betriebseinrichtung und der Fahrkörbe,
die regelmäßige Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit
sowie die Kosten für das dafür vorgesehende Sicherheitssystem und deren Gebühren.

14.
Sonstige Betriebskosten:
das sind die in den Nummern 1 bis 13 nicht genannten Betriebskosten,
namentlich die Betriebskosten von Nebengebäuden und Einrichtungen.

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